Schul-/Studienabschlüsse
Schul-/Studienabschlüsse. Vom Anerkennungsgesetz des Bundes nicht betroffen sind unter anderem Schulabschlüsse, Hochschulzugangsberechtigungen, Studienleistungen und akademische Abschlüsse, die zu nicht-reglementierten Berufen führen.